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Beitrag: Aktfotografie mit Minderjährigen
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Foren-Übersicht » Rechtsfragen, Bildrechte, Verträge, Modelgagen » Aktfotografie mit Minderjährigen Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
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Michael_PB
Member


Anmeldungsdatum: 24.04.2004
Beiträge: 6

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BeitragVerfasst am: 24.04.2004 10:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe eine Bewerbung von einem 16-jährigen Mädchen bekommen, was gerne Aktfotografie hätte. Normalerweise habe ich an dem Alter kein Interesse, aber sie fasziniert mich einfach.

Wie sieht denn so etwas rechtlich aus? Muss da die Zustimmung des Erziehungsberechtigten gegeben werden?

Ich weiss, dass es ein Bildband gibt, welche Jugendliche nackt zeigt. Also ist das grundsätzlich möglich.

Aber kann das Mädchen alleine Entscheiden, nackt fotografiert zu werden?

Danke im Voraus für Antworten.

Michael
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Harders
Member


Anmeldungsdatum: 29.02.2004
Beiträge: 58

Album Bilder: 9


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BeitragVerfasst am: 24.04.2004 16:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Michael

Solche Anfragen kenne ich auch. Sei es für Bikini, Dessous oder eben (Halb)Akt. Bis zur Volljährigkeit müssen immer die Erziehungsberechtigten zustimmen. Manchmal wissen die Eltern gar nicht, was ihre Kinder wollen. Wie es sonst rechtlich aussieht, weiss ich nicht genau. Auch Länderspezifisch? Von solchen Büchern, die junge Aktmodels zeigen weiss ich auch. Das gilt als Kunst und ist im Buchhandel erhäeltlich. Da ich noch nie Aktfotos mit nicht Mündigen gemacht habe. Habe aber z.b. 15jährige Models fotografiert. Da habe ich keine Bedenken, die Eltern waren auch dabei und haben mich danach sogar zum gemeinsamen Essen eingeladen. Dieses Model ist auch mal auf dem Laufsteg zu sehen. Also, wieso nicht auch auf Fotos. Entweder wollen sich die Jungen Leute zeigen oder nicht, ich denke, dass ich in der Natur der Entwicklung.

lieber Gruss
Jürg



DSC_5370.jpg


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Foto-Ars
Member


Anmeldungsdatum: 04.02.2004
Beiträge: 419

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BeitragVerfasst am: 25.04.2004 17:21    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist ein heikles Thema. Generell würde ich raten, Minderjährige NIE ohne Einverständniserklärung von den Eltern zu fotografieren.

Rechtlich gesehen ist Aktfotografie mit Jungs und Mädchen ab 14 möglich, da diese dann Strafmündig sind und somit Eigentverantwortlich sind. Praktisch ist das Unterfangen dennoch heikel und man steht als Fotograf trotzdem mit einem Bein im Knast (auch wenn die Einverständniserklärung vorhanden ist).
Ab 16 ist das dann schon etwas "sicherer". Es muss aber dennoch auf jedenfall eine Einverständniserklärung der Eltern vorhanden sein!!!
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fware_foto
Member


Anmeldungsdatum: 26.05.2003
Beiträge: 362

Album Bilder: 9

BeitragVerfasst am: 27.04.2004 08:58    Titel: Antworten mit Zitat

Ganz einfach,

ohne schriftliche Einverständniserklärung der Eltern zu Akt-Fotos ist nichts zu machen, jedenfalls wenn Du die Bilder auf der Webpage oder so zeigen wilst. Rein Privat, ohne jede Veröffentlichung geht es auch ohne den Papierkram.

Ohne Begleitperson würde ich das Model jedoch NICHT fotografieren. Jedenfallst nicht beim ersten mal. Optimal wäre ein Elternteil aber wenn der Papierkram vorliegt geht auch der Freund oder die Freundin.
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opacus
Member


Anmeldungsdatum: 22.11.2006
Beiträge: 10

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BeitragVerfasst am: 22.11.2006 22:14    Titel: Antworten mit Zitat

prinzipiell rate ich dir davon abstand zu nehmen. selbst mit der einverständniserklärung eines erlternteils kann man da bestimmt noch böse überraschungen erleben. habe die tage ein 15jähriges mädchen portrait fotografiert. sprich das mädchen selber war in dem moment die auftraggeberin und ihr vater hat das ganze auch abgesegnet. just einen tag später ging so dermassen die luzzi ab...meine herrn. ich muss zu meiner schande gestehen dass ich wusste dass die eltern geschieden sind, aber nicht daran gedacht habe. jedenfalls hat die mutter sich ziemlich hintergangen gefühlt und dem vater mit sorgerechtsentzug gedroht, da sie ja schliesslich nicht wüsste "was für nen pornofuzzi ihre tochter fürs inet fotografiert" (zitat). jetzt könnte man natürlich sagen: ist nicht mein problem... auftrag war da, einverständnis auch... also 1,2,3,foto... aber sinnvoll ist dieses vorgehen sicherlich nicht. ist jetzt sicherlich ein extremfall der seltenst vorkommt aber wenn man sich da wirklich zu entscheidet minderjährige zu fotografieren, ob jetzt akt oder portrait, ist eine wirklich gute absicherung in alle erdenklichen richtungen zu empfehlen. ich für meinen teil lehne jegliche form der (teil,halb oder wie auch immer)aktfotografie bei minderjährigen grundsätzlich ab.
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AnjinSan
Member


Anmeldungsdatum: 16.07.2005
Beiträge: 1446

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BeitragVerfasst am: 23.11.2006 19:11    Titel: Antworten mit Zitat

no way, no go.
kein wenn und aber. da helfen dir die besten verträge nicht.
lass es lieber, wenn du weiterhin in ruhe arbeiten und leben willst
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fred-art
Member


Anmeldungsdatum: 31.05.2005
Beiträge: 546

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BeitragVerfasst am: 24.11.2006 09:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Michael,

ich habe mich vor Kurzem an einer ähnlichen Diskussion beteiligt und dabei auch einen befreundeten Rechtsanwalt gefragt. Nein, eine Rechtsauskunft werde ich jetzt hier nicht machen.
Nur soviel: Grundsätzlich ist es möglich. Du benötigst das Einverständnis des Models und BEIDER Erzeihungsbrechtigten (opacus) hat ja schon seine Erfahrungen gemacht ;-)
Trotzdem besteht noch immer das Risiko, dass das Model, wenn sie dann volljährig ist, plötzlich ihr Einverständnis zurückzieht, was natürlich bedeutet, dass Du evtl. ne Menge Arbeit hinterher hast, z.B. veröffentlichte Bilder wieder zurückzuziehen.
Viele Mädchen träumen von der großen Karriere als Model und sind bereit, fast alles dafür zu tun. Oft auch, ohne dass es verlangt wird.
Ich hatte schon einige Shootings mit Minderjährigen, hab allerdings von Haus auf nur angezogene Shootings angeboten. Beim Vorgespräch hab ich beide Elternteile dazubestellt und auf dem Vertrag unterschreiben lassen, beim Shooting war mind. ein Elternteil Pflicht.
Bisher hatte ich damit keine Komplikationen. Ich hab allerdings auch noch keine der Aufnahmen veröffentlicht, auch wenn es im Vertrag so vorgesehen war.
Ich denke, auch angezogene Bilder können schön sein. Wenn Dein Model ausschließlich Aktaufnahmen machen möchte, würde ich hinterfragen wollen, was der eigentliche Zweck der Aufnahmen ist.

Fred
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artist
Member


Anmeldungsdatum: 30.10.2006
Beiträge: 10

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BeitragVerfasst am: 28.11.2006 21:11    Titel: Antworten mit Zitat

Mit diesem Thema habe ich mich auch gerde mal auseinandergesetzt. Glücklicherweise ohne ernsten Hintergrund.
Und ich bin zu dem Entschluß gekommen, kein Model unter 18 jahren abzulichten. Besser noch wäre über 20, aber das ist meine persönliche Meinung.

Seit wenigen Tagen bin ich Mitglied in der Fotografen Kartei unter www.model-kartei.de. Und nicht wenige Neuzugänge bei den Modellen sind 16 oder 17 jahre alt, haben keine Erfahrung, zeigen als Refferenz lausige Fotos aus dem Wohnzimmer oder vor der Küchentüre und wollen das schnelle Geld machen. Traurig
Der absolute Hammer war eine Sedcard von einer 12jährigen, die von deren Vater erstellt wurde. Für Portrait bis Bademode!!! Motzen

Vertrag hin oder her, was man niemals vergessen sollte, ist das pubertierende Teenager sehr launisch sein können und aus purer Zickigkeit großen Ärger machen können.
Und wer steht vor Gericht wohl besser da?

Selbst bei volljährigen Modellen behalte ich mir eine weibliche Begleitperson meinerseits vor.


Lieben Gruß,
Christian
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opacus
Member


Anmeldungsdatum: 22.11.2006
Beiträge: 10

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BeitragVerfasst am: 29.11.2006 01:27    Titel: Antworten mit Zitat

also die weibliche begleitperson ist bei mir standard sobald es um aktaufnahmen geht... egal ob die frau/mann 18,30 oder 60 ist... die begleitperson ist pflicht. bei portraitaufnahmen muss das nicht unbedingt sein... allerdings ist die begleitperson da auch pflicht wenn das modell minderjährig ist.
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fred-art
Member


Anmeldungsdatum: 31.05.2005
Beiträge: 546

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BeitragVerfasst am: 29.11.2006 09:31    Titel: Antworten mit Zitat

opacus hat folgendes geschrieben:
also die weibliche begleitperson ist bei mir standard sobald es um aktaufnahmen geht...


Ich mache es ja ähnlich. Meine Lebensgefährtin ist zumindest im Haus, wenn ich ein Shooting mache.
Aber, lass uns mal ehrlich sein, es hilft nur dem eigenen Gewissen. Solange die weibliche Begleitperson Deinerseits keine neutrale Rechtsanwältin, Notarin oder etwas ähnliches ist könnte man ihr ja Befangenheit vorwerfen.

Wie will das Gericht denn feststellen, ob es z.B. eine Eurer Spielarten ist, Euch ein Model vor die Kamera zu zerren und damit irgendeinen Fetisch zu leben, oder ob dem potentiellen Model da die Fantasie durchgegangen ist.

Es gab mal eine Zeit, da war der Handschlag eines Handwerkers ebenso viel wert wie eine Eidesstattliche Erklärung, aber die ist leider lange vorbei.

Alles lässt sich irgendwie an den Haaren herbeiziehen und konstruieren, und wird im Extremfall so auch getan. Wenn Du auf maximale Sicherheit gehen möchtest, dann solltest Du die Kamera nur mehr für Selbstportraits verwenden.

Ich halte viel mehr von einem ausführlichen, persönlichen Vorgespräch wo ich auch die Change habe, zu erfahren oder vielleicht zu erspüren, was der Grund für das Shooting ist. Dabei vetraue ich auf meine Menschenkenntnis und sage auch mal nein zu einem Shooting, wenn mir der Grund nicht ganz plausibel scheint. Bisher hatte ich damit Glück, ich hoffe, es bleibt auch zukünftg so.

Fred
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opacus
Member


Anmeldungsdatum: 22.11.2006
Beiträge: 10

Album Bilder: 9


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BeitragVerfasst am: 05.12.2006 07:31    Titel: Antworten mit Zitat

die Lebensgefährtin (soweit vorhanden Winken ) ist natürlich im haus Smilie

um die ging es bei der "begleitperson" aber nicht.

in der regel mache ich das so (bisher gabs da noch keine ausnahme ausser bei meiner eigenen freundin Smilie ) dass die person die zum shooting kommt verpflichtet ist eine begleitperson ihrer wahl (und bei weiblichen modellen auch eine weibliche begleitperson) mitzubringen.

diese vorgehensweise hat einen ganz einfachen grund:

ich berühre meine modelle nicht (damit meine ich nicht den handschlag bei der begrüssung oder ähnliches Smilie ). ich finde es einfach unangebracht dass wenn das modell beim aktshooting vor mir liegt,steht oder ähnliches es zu berühren. ich weise darauf bei einem vorhergehenden persönlichen gespräch hin und bitte das modell gezielt eine vertrauensperson mitzubringen die sie auch anfassen darf. es kommt ja immer mal vor dass vllt das eine oder andere körperteil (ja ja die schwerkraft Smilie ) nicht so zum liegen kommt wie man es auf dem foto gerne hätte. da möchte ich dann abhilfe schaffen können ohne dass ich das modell berühren muss.
bisher wurde diese vorgehensweise immer gerne gesehen.

wieso ich dazu übergegangen bin das so zu handhaben:
einige freundinnen meiner schwester haben sich schon in verschiedenen studios fotografieren lassen und was man da an schauergeschichten hört ist echt krass manchmal. beispiel: modell liegt für eine aktaufnahme vor dem fotografen auf dem boden. ihm passt für dieses foto die haltung ihres beines nicht. es fasst ihr mit der flachen hand zwischen die beine an den oberschenkel um es anders anzuordnen... hmm... isch weiss net. gibbet bei mir nicht sowas.

der grund für die weibliche begleitperson bei einem weiblichen modell:
ich denke dieser grund liegt halbwegs auf der hand... machen wir uns nix vor... die kamera braucht licht auch wenn auf dem fertigen bild vllt nicht viel zu sehen ist weil man den schatten oder die haltung des modells richtig gesetzt hat. im moment des shootings lässt es sich aber leider nicht immer vermeiden etwas zu sehen was der männlichen begleitperson vllt ein wenig gegen den strich geht... das vergessen die herren der schöpfung gerne und dann kann man die abenteuerlichsten dinge erleben.

hmm... faden verloren Ratlos
vllt später mehr dazu
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alexxxx
Member


Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 3
BeitragVerfasst am: 17.02.2007 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

Dürfen Minderjährige denn von Minderjährigen Fotos hier in das Forum stellen?
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Eddie
Member


Anmeldungsdatum: 17.10.2004
Beiträge: 993

Album Bilder: 5


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BeitragVerfasst am: 17.02.2007 22:55    Titel: Antworten mit Zitat

Mein lieber Alex mit xxx

Da geht es nicht um das einstellen der Fotos von Minderjährigen durch Minderjährige, das ist absurd.

Überlege bitte deine Frage nocheinmal

Eddie
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Frank-HH
Member


Anmeldungsdatum: 11.02.2007
Beiträge: 262

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BeitragVerfasst am: 19.04.2007 13:37    Titel: Antworten mit Zitat

Mal ein höchtsrichterliches Urteil zu diesem Thema:

Nach dem Urteil des BGH vom 2. Februar 2006, Aktenzeichen 4 StR 570/05, ist das bloße „Posing“ nicht strafbar, Zitat: „§ 176 Abs. 3 Nr. 2 StGB i.d.F. des 6. StrRG setzt voraus, dass der Täter das Kind dazu bestimmt, dass es an seinem eigenen Körper sexuelle Handlungen vornimmt; es reicht nicht aus, dass der Täter das Kind lediglich dazu bestimmt, vor ihm in sexuell aufreizender Weise zu posieren. BGH, Beschluss vom 2. Februar 2006 – 4 StR 570/05 – LG Hagen“ (Zitatende)

Trotzdem bleibt es hein heißes Eisen, da die nicht strafbare Grenze schwammig und schnell überschritten ist.

Hier die Grundsatzerklärung der EU Außenminister aus 2002:

Als Kinderpornografie gilt demnach pornografisches Material mit bildlichen Darstellungen echter oder realistisch dargestellter nichtechter Kinder, die an einer eindeutig sexuellen Handlung aktiv oder passiv beteiligt sind, einschließlich aufreizendem Zur-Schau-Stellen der Genitalien oder der Schamgegend von Kindern. Als Kind wird dabei jede Person unter achtzehn Jahren definiert; in der Zusammenfassung wird das folgendermaßen begründet: In Anlehnung an das UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes gilt nach dem Verständnis der Kommission jede Person unter 18 Jahren als Kind, selbst wenn die Person eine gewisse Reife erlangt hat.
Demnach also auch eine 20jährige mit knabenhaftem Körper, die durch entsprechendes Styling den Anschein eines Kindes erweckt!! Schutzzweck ist hier die Verharmlosung pornografischer Darstellung, die wie Kinder aussehen, obwohl sie es vielleicht nicht mehr sind.

Im Ergebnis ist die Darstellung eines nackten Körpers einer unter 18jährigen nicht strafbar und war es auch nie. Es wird dann heikel, wenn der Genitalbereich im Vordergrund steht und/ oder das Kind in unnatürlich aufreizender Pose abgebildet wird und die sexuelle Stimulation des Betrachters zum Zweck hat.

Ich würde IMMER das Einverständis der Eltern einholen. Wenn es Ärger gibt, ist der Ruf kaputt. Egal, ob es nun strafbar war oder nicht. Das Gerücht genügt..

Gruss, Frank
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goorooj
Member


Anmeldungsdatum: 17.03.2006
Beiträge: 311

Album Bilder: 12


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BeitragVerfasst am: 20.04.2007 11:58    Titel: Antworten mit Zitat

Eddie hat folgendes geschrieben:
Mein lieber Alex mit xxx

Da geht es nicht um das einstellen der Fotos von Minderjährigen durch Minderjährige, das ist absurd.

Überlege bitte deine Frage nocheinmal

Eddie


ich weiss nicht ob das absurd ist. ich hatte auch mit 14 fotografie in der schule, zugang zum schullabor, und haufenweise hübsche mädels im gleichen alter um mich rum. das ist alles andere als absurd, damals haben sich nur solche fragen nicht gestellt, veröffentlichen war ohne internet eine frage vom anderen stern, man durfte sich halt nicht beim fotografieren erwischen lassen.

heute gibts internet und handykameras, und auf myspace massenweise girlies unter 18 die fotos von sich selber machen und veröffetlichen, oder irgendwelche jugendlichen unter 18 die nacktfotos ihrer ex-freundinnen online stellen.

das hat mit absurd nix zu tun.

ich denke alex mit xxx könnte durchaus selber noch keine 18 sein und die frage könnte durchaus ernstgemeint sein. und als solches ist die frage durchaus interessant.

als unter 18 jähriger, wenn ich mich ernsthaft mit fotografie beschäftige, darf ich dann keine bilder meiner freundin machen?
poppen und kinderkriegen erlaubt, aber fotografieren verboten? DAS wäre absurd. bin gespannt ob´s dazu was gibt.
es gab ja fälle wo schüler sex hatten und ein anderer mitschüler das ganze per handy gefilmt hat. war das dann herstellung von kinderpornos und wurden die entsprechenden schüler deswegen verknackt?
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