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Beitrag: Aktfotografie mit Minderjährigen
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Foren-Übersicht » Rechtsfragen, Bildrechte, Verträge, Modelgagen » Aktfotografie mit Minderjährigen Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
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Eddie
Member


Anmeldungsdatum: 17.10.2004
Beiträge: 993

Album Bilder: 5


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BeitragVerfasst am: 20.04.2007 12:27    Titel: Antworten mit Zitat

Da es in diesem Thread um Aktaufnahmen von Minderjährigen geht, dann ist die Frage doch absurd, denn es ist schlichtweg verboten Aktaufnahmen von Minderjährigen ins Netz zu stellen auch wenn es nicht immer geahndet wird.

Solte Alexxxxx Fashionfotos Portraits oder dergleichen meinen freue ich mich natürlich auf das Ergebnis.

Eddie



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Frank-HH
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Anmeldungsdatum: 11.02.2007
Beiträge: 262

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BeitragVerfasst am: 20.04.2007 13:57    Titel: Antworten mit Zitat

Die Veröffentlichung von Aktaufnahmen Minderjähriger ist eben nicht strafbar. Voraussetzung ist die Einverständniserklärung des Models UND der Erziehungsberechtigten. Wobei sich Akt natürlich nur auf die künstlerische Darstellung des menschlichen Körpers beziehen darf. Eindeutig sexuell orientierte Bilder sind natürlich strafbar, aber das wäre dann keine Aktaufnahme mehr. Es gibt viele Aktaufnhamen einer glücklichen Mutter mit ihrem Kleinkind... das ist völlig o.k. Und die Bravoredaktion müsste dann längst im Knast sitzen.


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Alles eine Frage des persönlichen Geschmacks

Bin auch in der MK: http://www.model-kartei.de/sedcard/fotograf/13792/
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prifori
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Anmeldungsdatum: 19.08.2007
Beiträge: 12

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BeitragVerfasst am: 25.09.2007 08:14    Titel: Antworten mit Zitat

Michael_PB hat folgendes geschrieben:

Aber kann das Mädchen alleine Entscheiden, nackt fotografiert zu werden?


Nö! Motzen ... Jugendlichen unter 18 Jahren ist es nicht erlaubt, oder zu fordern, Akt anzufertigen ... Es ist immer die Zustimmung des Erziehungsberechtigten erforderlich. Jugendlichen unter 18 Jahren sind max. Dessous und Bademode-Aufnahmen erlaubt (nicht bei unter 16 Jahren), wobei weder Details der Brust noch Scham erkennbar sein dürfen!

Ausnahme Katalogaufnahmen ... bei diesen Shootings sind immer Vertreter des Jugendschutzes mit am Set!

(verallgemeineter Sinn der FSK ...)



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fware_foto
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Anmeldungsdatum: 26.05.2003
Beiträge: 362

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BeitragVerfasst am: 25.09.2007 09:09    Titel: Antworten mit Zitat

prifori hat folgendes geschrieben:

Nö! Motzen ... Jugendlichen unter 18 Jahren ist es nicht erlaubt, oder zu fordern, Akt anzufertigen ...


Wo haste den Kram den her ??

Sorry, aber die ewig gleiche Diskussion mit haben Sachen geht mir irgendwann auf den Geist. Klar ist es Mühsam KUG/UHRG und co zu lesen aber ich kann mich an keine Stelle erinnern die da o.a. Enthält.
Es gibt genügen Texte, auch von Rechstanwälten dazu im Netz und in den Fotozeitschriften. Sollte inzwischen alles Klar sein. Auch was den Jugendschutz angeht (Kinderporno und co)

Wennn Du hier mal Gesetz und Paragraph mit Absatz geben kannst, wo das o.a. steht, wärs gut.

Auch dass bei Katalogshootings einer vom Jugenschutz mit dabei ist wäre mir neu. Die stehen ja auch nicht bein den Volksfesten rum obwohl sie da besser aufgehoben wären.



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Beste Grüße,
Peter

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prifori
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Anmeldungsdatum: 19.08.2007
Beiträge: 12

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BeitragVerfasst am: 25.09.2007 09:43    Titel: Antworten mit Zitat

(verallgemeineter Sinn der FSK ...) Ich hatte leider schon deswegen mit Gerichten zu tun ... und so wurde es erlaubt!


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fware_foto
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Anmeldungsdatum: 26.05.2003
Beiträge: 362

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BeitragVerfasst am: 26.09.2007 12:46    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/index.html

Da mag sich jeder sein Meinung bilden, aber drin stehen tut nix was Fotos und die Frage nach Fotos angeht und FSK ist kein Gesetz sondern eine Abkürzung die im Allgemeinen für "Freiwillige Selbst Kontrolle (der Filmwirtschaft)" steht.

Für alle anderen Gesetze hilft ein Blick in die Gesamtliste

http://www.gesetze-im-internet.de/aktuell.html



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Peter

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Ma
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Anmeldungsdatum: 29.07.2007
Beiträge: 625
BeitragVerfasst am: 27.09.2007 04:20    Titel: Antworten mit Zitat

Lasst vernünftiger Weise besser die Finger und die Kameras von solchen Geschichten, wenn nicht gerade ein offizielles und sauberes Projekt dahinter steht. Auf der Grundlage eines Wunsches des auch noch minderjährigen Menschen derartige Bilder zu machen, zählt dann eher nicht dazu, ganz gleich, ob Erziehungsberechtigte ein Einverständnis geben oder nicht.

Alleine das Zurechtbiegen von Gesetzestexten und Urteilsbegründungen zeigt doch jedem selber, dass irgendwelche Zweifel an der Legitimität bestehen.


LG, Ma



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Polarlicht
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Anmeldungsdatum: 21.10.2005
Beiträge: 1954

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BeitragVerfasst am: 27.09.2007 06:50    Titel: Antworten mit Zitat

Die Regelungen zu diesem heiklem Thema sind in jedem Land unterschiedlich geregelt.
Ob Erziehungsberechtigte immer das richtige für Ihre Schützlinge tun wissen wir nicht.
Massgebend ist der Gedanke, ob ein junger Mensch, der Akt-Fotos von sich machen lässt, in wenigen Jahren noch zu den Fotos stehen kann/will/mag. Und es gut findet, dass diese Fotos publiziert wurden/werden.
Die Verantwortung liegt immer auch beim Fotografen/Fotografin. Können wir das Bild gegenüber dem Model verantworten. Bei Minderjährigen würde ich nicht mal dran denken, diese Verantwortung zu tragen.

Ich finde es unheimlich mühselig, mich immer gegen mehr Gesetze wehren zu müssen. Andererseits suche ich in den Gesezten nach immer mehr Lücken, was immer mehr Gesetze hervorruft. Behalten wir doch den gesunden Menschenverstand im Zentrum jedes Handelns.
Heiner



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Wer andern eine Grube gräbt, kann mit grösserer Brennweite fotografieren :-)
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anTon
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Anmeldungsdatum: 31.05.2005
Beiträge: 1826

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BeitragVerfasst am: 27.09.2007 08:20    Titel: Antworten mit Zitat

*gähn* .... das gabs jetzt in JEDEM Forum schon 10x .....

es ist erlaubt von Minderjährigen Aktfotos zu machen.

es ist erlaubt diese zu veröffentlichen wenn sowohl das Model als auch ALLE Erziehungsberechtigten zustimmen.

Aufgrund des "besonderen Schutzes" der Minderjährigen und einer schwer einzuschätzenden öffentlichen Meinung ist es jedoch nicht ratsam das zu tun. Das "Richterrecht" schlägt da manchmal Kapriolen und das macht es schwer. Finger Weg von unbekleideten Fotos von Minderjährigen, aber das ist nur mein persönlicher Rat, ich halte mich dran weil ich keinen Ärger will, den kann man bekommen, Recht hin, Recht her.

anTon



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anTon

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